Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, Sie bei der Ex Oriente Lux Reisen GmbH (nachfolgend: EOL) zu begrüßen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben jede Reise sorgfältig geplant, wozu auch die folgenden rechtlichen Regeln gehören, die zu lesen wir Sie vor Ihrer Reise bitten. Diese Reisebedingungen werden bei einer Buchung Bestandteil des mit EOL geschlossenen Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Durch die Buchung bieten Sie als Kunde/Reisender uns dem Reiseveranstalter EOL den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch EOL zustande. Dies wird durch ausdrückliche Erklärung von EOL, bzw. regelmäßig mit der Übergabe/Zusendung der Buchungsbestätigung gegenüber dem Reisenden vorgenommen.

1.2 Dabei kommt der Reisevertrag grundsätzlich mit jedem Reisenden zustande, so auch in dem Fall, in welchem der Reiseanmelder erkennbar als Vertreter für die anderen Reisenden auftritt, es sei denn, der Reiseanmelder trägt dem Reiseveranstalter nur den Abschluss eines Vertrages zugunsten Dritter an (z.B. Familienreisen), bei welchem sich der Reiseanmelder erkennbar nur allein als Vertragspartei verpflichten möchte.

1.3 Der Reiseanmelder, welcher eine Reiseanmeldung auch für weitere in der Reiseanmeldung aufgeführte Personen vornimmt, steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein, sofern er eine ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Mit Vertragsschluss und mit Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.d. § 651k Abs. 3 BGB (sog. Insolvenzsicherung) an den Reisenden kann eine Anzahlung vom Reiseveranstalter EOL gefordert werden, die 10% des Reisepreises, begrenzt auf einen Höchstbetrag i.H.v. 250,00 € beträgt.

2.2 Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Jahreskatalog, etwaigen Sondervereinbarungen sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.

3.2 Sondervereinbarungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch EOL.

3.3 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Agenturen) sind von uns nicht bevollmächtigt, im Namen von EOL Zusicherungen zu geben oder weitergehende Leistungszusagen zu machen.

4. Rücktritt des Reisenden, Umbuchungen

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei EOL. In Ihrem eigenen Interesse empfiehlt EOL Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern nicht besondere Gründe entgegenstehen, z.B. wenn der Dritte nicht den besonderen Reiserfordernissen genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4.3 Treten Sie die Reise nicht an, kann EOL in jedem Fall einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und entstandenen Aufwendungen, höchstens bis zur Höhe des gesamten Reisepreises verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird EOL gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen.

4.4 Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel beträgt die Rücktrittspauschale, die EOL von Ihnen fordern kann, jeweils pro Reiseteilnehmer folgenden Anteil vom Reisepreis:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn werden, soweit im Einzelfall, insbesondere bei Reisen mit speziellen Flug- und Fährtarifen, nichts Anderes vereinbart ist, keine Rücktrittskosten erhoben.
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 10 %
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 %
  • am Abreisetag selbst oder bei unangekündigtem Nichterscheinen: 80 %

4.5 Es bleibt Ihnen unbenommen, EOL gegenüber nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4.6 EOL behält sich vor, im Einzelfall anstatt der vorstehend aufgeführten Pauschalen eine konkrete Entschädigung, höchstens bis zur Höhe des gesamten Reisepreises, entsprechend den entstandenen, Ihnen gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten zu berechnen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird EOL tatsächlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von EOL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Im anderen Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat EOL den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EOL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

6. Kündigung und Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers

6.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

6.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet EOL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.

6.3 Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter EOL erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch EOL;

7.1 EOL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch EOL nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt EOL, so behält EOL den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.

Mindesteilnehmerzahl

7.2 EOL kann bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl, die im Katalog und in der Buchungsbestätigung festgelegt ist, nicht erreicht wird. EOL ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern EOL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Ihnen obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber EOL geltend zu machen.

7.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl EOL als auch der Reisende gemäß § 651j BGB kündigen.

8. Beschränkung der Haftung von EOL

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Die Entstehung, bzw. Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den Reiseveranstalter EOL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht, bzw. geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EOL als Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Fällt der letzte Tag der Jahresfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einem am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag endet die Frist erst am nächsten Werktag. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach der Hemmung ein.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 EOL steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von dieser ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer Staaten obliegt es, beim zuständigen Konsulat Auskunft einzuholen.

10.2 EOL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie EOL mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass EOL die Verzögerung zu vertreten hat.

10.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch EOL bedingt sind.

11. Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

11.1 Der Reisende kann EOL nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von EOL gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von EOL maßgebend.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

© RA M. Lehmann, Berlin 2004

Firmensitz des Veranstalters:
Ex Oriente Lux Reisen GmbH
Neue Grünstr. 38
D-10179 Berlin
Handelsregister HRB 93569

 

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